Betreutes Wohnen § 34 SGB VIII
Das Betreute Wohnen nach § 34 SGB VIII schafft jungen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen ein verlässliches Wohn- und Begleitangebot, um Schritt für Schritt zu einer eigenständigen Lebensführung zu gelangen.
- Förderung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen (Haushaltsführung, Budget- und Zeitplanung)
- Erhalt und Stärkung des Lebensbezugs zur Familie sowie Einbindung des sozialen Umfelds
- Stärkung personaler und sozial-emotionaler Kompetenzen
- Unterstützung bei schulischen, Ausbildungs- und Berufsfragen
- Ausbau von Medienkompetenz und Gestaltung sinnvoller Freizeitaktivitäten
- Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
- Begleitung hin zu einer eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Lebensführung