Betreutes Wohnen § 34 SGB VIII

Das Betreute Wohnen nach § 34 SGB VIII schafft jungen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen ein verlässliches Wohn- und Begleitangebot, um Schritt für Schritt zu einer eigenständigen Lebensführung zu gelangen.

  • Förderung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen (Haushaltsführung, Budget- und Zeitplanung)
  • Erhalt und Stärkung des Lebensbezugs zur Familie sowie Einbindung des sozialen Umfelds
  • Stärkung personaler und sozial-emotionaler Kompetenzen
  • Unterstützung bei schulischen, Ausbildungs- und Berufsfragen
  • Ausbau von Medienkompetenz und Gestaltung sinnvoller Freizeitaktivitäten
  • Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
  • Begleitung hin zu einer eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Lebensführung