Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben.  

Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes (der Kinder) bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. 

  • Unterstützt bei der Entwicklung von Alltags- und Tagesstrukturen
  • Verbessert Kommunikation und Inter-aktion im Familiensystem

  • Bietet alternative Handlungsmöglich-keiten

  • Stärkt Erziehungskompetenz und eine positivem gewaltfreie Beziehungs-gestaltung im Familiensystem

  • Leistet Empowerment (Hilfe zur Selbsthilfe)

  • Etabliert Medienkompetenz bei Erziehungsberechtigten und Kindern

  • Arbeitet in und mit Netzwerken

  • Unterstützt bei Arzt- und Behördengängen